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Es gibt heute in Deutschland kaum ein Lebensmittel, das qualitativ besser ist als Trinkwasser. Es ist hervorragend für die Ernährung geeignet – ob pur, als Kaffee, Tee oder für die Zubereitung von Speisen. Grundlage der hervorragenden Trinkwasserqualität ist die Trinkwasserverordnung. Darin hat der Gesetzgeber strenge Grenz- und Vorsorgewerte festgeschrieben, die weltweit Vorbildfunktion besitzen. Die Trinkwasserversorgung in Denkendorf ist in zwei Bereiche eingeteilt. Während das Oberdorf – die so genannte Hochzone (HZ)- ausschließlich mit Bodenseewasser versorgt wird, bezieht das Unterdorf – die so genannte Niederzone (NZ)- Mischwasser, das sich aus Eigenwasser und Bodenseewasser zusammensetzt. Das Regelverhältnis des Mischwassers entspricht hierbei 75% Eigenwasser auf 25% Bodenseewasser. Die Gebietsabgrenzung ist der nachfolgenden Skizze zu entnehmen.
Wasserhärte
Die Wasserhärte ist insbesondere für die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln wichtig. Bitte beachten Sie daher die Angaben der Hersteller auf den Verpackungen bzw. stellen Sie Wasch- und Spülmaschinen auf den jeweiligen Härtegrad ein.
Der Gesamthärtegrad beträgt
Bekanntgabe von Zusatzstoffen
Die Bodenseewasserversorgung setzt dem Wasser Ozon zur Oxidation bzw. Desinfektion und Chlor zur Desinfektion zu. Dem Mischwasser werden bei der Aufbereitung Chlor und Phosphat entsprechend der Trinkwasserverordnung zugesetzt. Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht nachweisbar vorhanden. Die Phosphatdosierung dient der Vermeidung von Leitungskorrosionen.
Bodenseewasser (Versorgungsbereich Oberdorf)
Ausführlichere Analysewerte für das Bodenseewasser können Sie auf folgender Homepage abrufen. Weiter zur Homepage
Hier gelangen Sie zu unseren aktuellen Analyseergebnissen.
Mischwasser (Versorgungsbereich Unterdorf)
Weitere Fragen zu Beschaffenheit des Wassers, Wasserleitungen beantwortet Ihnen Herr Göser, Tel.: 0711 341680-64 und der Wassermeister, Tel.: 0711 3002405 oder 0172 7132101.
Wasserversorgungssatzung
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser sowie die Höhe der Wassergebühr ist in der Wasserversorgungssatzung geregelt. Die Gebühr beläuft sich momentan auf 1,50 Euro zzgl. 7 % Mwst. pro Kubikmeter Wasser.
Zur Wasserversorgungssatzung
Auskünfte zur Wassergebühr und zur Wasserrechnung erteilt
Herr Rieger Tel.: 0711 341680-24.
Wasserzähler
Die turnusmäßig jährliche Ablesung erfolgt am Jahresende. Der Zählerstand kann am Jahresende unter folgender Homepage online eingegeben werden. Weiter zur Homepage