Aufstellung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ in der Gemarkung Denkendorf hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf des Bebauungsplans „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften (Fassung vom 28.09.2023) gemäß § 74 LBO im Internet zu veröffentlichen und parallel öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ hat als wesentliche städtebauliche Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung der Fläche mit einer Gemeinschaftsschuppenanlage zu schaffen.
Mit Entwicklung der Fläche als ein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Gemeinschaftsschuppenanlage" kann dem erheblichen Defizit der Gemeinde Denkendorf an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschineneinheiten nachgegangen werden, um die nachhaltige Landschaftspflege dauerhaft sichern zu können.
Lage des Plangebietes
Der geplante Standort der Schuppenanlage befindet sich auf Teilabschnitten der Flurstücke Nr. 4456 und 4454 und grenzt im Norden an ein bestehendes Biotop an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 0,21 ha und liegt am südöstlichen Ortsrand von Denkendorf, südlich der Köngener Straße (L 1200).
Er grenzt im Westen an Gehölzstrukturen und das Wohngebiet Gänsweide an. Nördlich/nordöstlich verläuft der landwirtschaftliche Weg „Sonnenhof“. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen, an welche im Südosten und Süden weitere Ackerflächen, in Teilen mit Obstbaumbeständen anschließen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Übersichtskarte zu entnehmen.
Geltungsbereich Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften bestehend aus zeichnerischem Teil (Planteil), den textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil), der Begründung und dem Umweltbericht samt Anlagen in der Zeit
vom 21. November 2023 bis einschließlich 08. Januar 2024
im Internet veröffentlicht und parallel öffentlich ausgelegt (Offenlage).
Alle Unterlagen sowie die Bekanntmachung zur Veröffentlichung und der Offenlage sind hier für die Dauer der Veröffentlichungsfrist eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Denkendorf, Bauamt, Furtstraße 1, 2.Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Diese sind:
2. Begründung (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023 (Entwurf)
4. Bewertung und Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2023
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf per E-Mail an p.stellwag@denkendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder auf postalischem Weg eingereicht werden (Gemeinde Denkendorf. Ortsbauamt, Herrn Stellwag, Furtstraße 1. 73770 Denkendorf).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf des Bebauungsplans liegt ein nach den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter gegliederter Umweltbericht vor, in dem die Bestandssituation erhoben, die Auswirkungen der Planung bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich entwickelt werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Urheber: Planungsgruppe LandschaftsArchitektur + Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Stand: 28.09.2023
Inhalte:
- Darlegung der gebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen (Übergeordnete Planungen, Bodenschutz, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopverbund, Schutz von Streuobstbeständen, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Denkmalpflege)
- Schutzgutbezogene Bewertung von realem Bestand
- Schutzgutbezogene Bewertung der Planung und Ermittlung des Eingriffs nach Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Ökokonto Denkendorf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich erforderlicher Artenschutzmaßnahmen sowie ökologischer Baubegleitung
- Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung
- Angaben zur Prüfung von Planungsalternativen
- Angaben zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring)
2. Art der Information: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung – Habitatpotenzialanalyse
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 08.06.2022
Inhalte:
- Feststellung, ob die Umsetzung der geplanten Bebauung gegen Verbote nach § 44 BNatSchG verstößt
- wenn ja, wie diese vermieden werden können.
und
3. Art der Information: Kurzbericht zur Ökologischen Untersuchung auf Reptilien – Zauneidechse in Denkendorf
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 18.01.2023
Inhalte:
- Untersuchung der Vorhabenbereich und unmittelbar angrenzende Bereiche vor dem Beginn der Baumaßnahmen auf Reptilien und hier insbesondere auf ein Vorkommen der Zauneidechse
4. Art der Information: Stammdatenblatt „Historische Erhebung Landkreis Esslingen“ zum Standort „Steinbruch Passenhalde“
Urheber: Landkreis Esslingen
Stand: 13.02.1996
Inhalte:
- Standort/Lagebeschreibung, Zuordnungen, Grundwasservorkommen und -nutzung, Nutzung, Stoffgefährlichkeit, Gefährdung/Gefahren, Ergebnisse der Bewertung
5. Art der Information: Bodenkundliches Begleitkonzept
Urheber: Soil Water Ecology Consult
Stand: 30.03.2023
Inhalte:
- Bodenkundliches Begleitkonzept (Kartierung Schutzgut Boden, prozessbezogene Gefahrenanalyse, Evaluierung Prozesse und Vorsorgemaßnahmen, Definition tatsächlich nötiger technischer Maßnahmen)
- Aussagen zu den anstehenden chemischen und physikalischen Bodengegebenheiten und den Anforderungen an den Bodenschutz.
6. Art der Information: Gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutz
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher – Technischer Umweltschutz
Stand: 04.08.2022
Inhalte:
- geplanter Betrieb der Gemeinschaftsschuppenanlage
- Bewertung der zu erwartenden Schallimmissionen
7. Art der Information: Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept und Erdmassenberechnung
Urheber: Geoteck Ingenieure GmbH
Stand: 14.12.2022
Inhalte:
- Bewertung des Entwässerungskonzeptes auf Grundlage verschiedener Möglichkeiten der Ableitung des Regenwassers
- Erdmassenberechung (Berechnung des Volumens von Abtrag und Auftrag)
8. Art der Information: Bedarfserläuterung und Alternativenprüfung für die Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage
Urheber: Gemeinde Denkendorf
Stand: 2023
Inhalte:
- Bedarfserläuterung
- Alternativenprüfung
Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.
2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2005-2020 im Bereich „Passenhalde“, Gemeinde Denkendorf hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Entwurf der 2. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005-2020 im Bereich Passenhalde (Fassung vom 28.09.2023) im Internet zu veröffentlichen und parallel öffentlich auszulegen.
Gegenstand der 2. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gemeinschaftsschuppenanlage“ im Bereich „Passenhalde“. Parallel zur 2. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ im regulären Verfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Die Fläche der 2. Änderung des Flächennutzungsplans liegt innerhalb des geplanten Sondergebietes „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“. Da die bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesene „Fläche für Landwirtschaft“ nicht mit der des geplanten Sondergebietes übereinstimmt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 2. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine
Fläche von ca. 0,21 ha und liegt am südöstlichen Ortsrand von Denkendorf, südlich der
Köngener Straße (L 1200).
Er grenzt im Westen an Gehölzstrukturen und das Wohngebiet Gänsweide an. Nördlich/
nordöstlich verläuft der landwirtschaftliche Weg „Sonnenhof“. Es handelt sich um landwirtschaftlich
genutzte Ackerflächen, an welche im Südosten und Süden weitere Ackerflächen, in Teilen mit Obstbaumbeständen anschließen.
Der Geltungsbereich der 2. punktuellen Änderung umfasst die östlichen Teilbereiche der
Flurstücke Nr. 4454 und 4456 und damit ca. 2.100 m² „Flächen für die Landwirtschaft“
gemäß Flächennutzungsplan.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Übersichtskarte zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus zeichnerischem Teil (Planteil), der Begründung und dem Umweltbericht samt Anlagen in der Zeit
vom 21. November 2023 bis einschließlich 08. Januar 2024
im Internet veröffentlicht und parallel öffentlich ausgelegt (Offenlage).
Alle Unterlagen sowie die Bekanntmachung zur Veröffentlichung und der Offenlage sind hier für die Dauer der Veröffentlichungsfrist eingestellt.
Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Denkendorf, Bauamt, Furtstraße 1, 2.Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Diese sind:
1. Planzeichnung (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023 (Entwurf)
2. Begründung (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023 (Entwurf)
5. Bewertung und Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2023
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung per E-Mail an p.stellwag@denkendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch mündlich zur Niederschrift vorgebracht oder auf postalischem Weg eingereicht werden (Gemeinde Denkendorf. Ortsbauamt, Herrn Stellwag, Furtstraße 1, 73770 Denkendorf).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.
Umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf des der 2. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans liegt ein nach den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter gegliederter Umweltbericht vor, in dem die Bestandssituation erhoben, die Auswirkungen der Planung bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich entwickelt werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Urheber: Planungsgruppe LandschaftsArchitektur + Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Stand: 28.09.2023
Inhalte:
- Darlegung der gebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen (Übergeordnete Planungen, Bodenschutz, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopverbund, Schutz von Streuobstbeständen, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Denkmalpflege)
- Schutzgutbezogene Bewertung von realem Bestand
- Schutzgutbezogene Bewertung der Planung und Ermittlung des Eingriffs nach Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Ökokonto Denkendorf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich erforderlicher Artenschutzmaßnahmen sowie ökologischer Baubegleitung
- Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung
- Angaben zur Prüfung von Planungsalternativen
- Angaben zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring)
2. Art der Information: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung – Habitatpotenzialanalyse
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 08.06.2022
Inhalte:
- Feststellung, ob die Umsetzung der geplanten Bebauung gegen Verbote nach § 44 BNatSchG verstößt
- wenn ja, wie diese vermieden werden können.
und
3. Art der Information: Kurzbericht zur Ökologischen Untersuchung auf Reptilien – Zauneidechse in Denkendorf
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 18.01.2023
Inhalte:
- Untersuchung der Vorhabenbereich und unmittelbar angrenzende Bereiche vor dem Beginn der Baumaßnahmen auf Reptilien und hier insbesondere auf ein Vorkommen der Zauneidechse
4. Art der Information: Stammdatenblatt „Historische Erhebung Landkreis Esslingen“ zum Standort „Steinbruch Passenhalde“
Urheber: Landkreis Esslingen
Stand: 13.02.1996
Inhalte:
- Standort/Lagebeschreibung, Zuordnungen, Grundwasservorkommen und -nutzung, Nutzung, Stoffgefährlichkeit, Gefährdung/Gefahren, Ergebnisse der Bewertung
5. Art der Information: Bodenkundliches Begleitkonzept
Urheber: Soil Water Ecology Consult
Stand: 30.03.2023
Inhalte:
- Bodenkundliches Begleitkonzept (Kartierung Schutzgut Boden, prozessbezogene Gefahrenanalyse, Evaluierung Prozesse und Vorsorgemaßnahmen, Definition tatsächlich nötiger technischer Maßnahmen)
- Aussagen zu den anstehenden chemischen und physikalischen Bodengegebenheiten und den Anforderungen an den Bodenschutz.
6. Art der Information: Gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutz
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher – Technischer Umweltschutz
Stand: 04.08.2022
Inhalte:
- geplanter Betrieb der Gemeinschaftsschuppenanlage
- Bewertung der zu erwartenden Schallimmissionen
7. Art der Information: Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept und Erdmassenberechnung
Urheber: Geoteck Ingenieure GmbH
Stand: 14.12.2022
Inhalte:
- Bewertung des Entwässerungskonzeptes auf Grundlage verschiedener Möglichkeiten der Ableitung des Regenwassers
- Erdmassenberechung (Berechnung des Volumens von Abtrag und Auftrag)
8. Art der Information: Bedarfserläuterung und Alternativenprüfung für die Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage
Urheber: Gemeinde Denkendorf
Stand: 2023
Inhalte:
- Bedarfserläuterung
- Alternativenprüfung
Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB kann zur Verfahrensvereinfachung und Vermeidung von Doppelprüfungen bei gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren die Umweltprüfung auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Untersuchungen und Erkenntnisse der Umweltprüfung des parallelen Bebauungsplanverfahrens „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ wurden bei der Umweltprüfung zur 2. punktuellen Flächennutzungsplanänderung deshalb in diesem Sinne berücksichtigt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Albstraße“ im Regulärverfahren (Nr. 192)
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ in der Fassung vom 06.02.2023 und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.02.2023 nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Lage des Plangebietes
Inkrafttreten
Mit Bescheid vom 25.05.2023 Az.411-612.11:00008011#002, hat das Landratsamt Esslingen den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Nördlich Albstraße“ genehmigt. Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 27.03.2023 den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ für das Gebiet als Satzung beschlossen. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Albstraße“ in Kraft.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2.Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hierfür bedarf es eines Antrags an den Entschädigungspflichtigen.
Soweit der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen (§ 4 Absatz 4 Satz 1 GemO).
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften verletzt worden sind (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Denkendorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO). Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1 oder einer anderen Stelle der Gemeindeverwaltung - geltend zu machen.
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 der Gemeinde Denkendorf für das Gebiet „Nördlich Albstraße“
Mit Bescheid vom 25.05.2023 Az.411-612.11:00008011#002, hat das Landratsamt Esslingen den Flächennutzungsplan der 1. punktuellen Änderungen der Gemeinde Denkendorf für das Gebiet „Nördlich Albstraße“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan 1. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005 – 2020 für den Bereich „Nördlich Albstraße“ wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Folgende Anlagen bieten einen knappen Überblick über die Art und Weise zu beschreiben, wie die Belange des Umweltschutzes und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenabteilung berücksichtigt werden:
Zusammenfassende Erklärung Flächennutzungsplan (PDF-Dokument, 454,93 KB, 22.06.2023)
Zusammenfassende Erklärung Bebauungsplan (PDF-Dokument, 379,66 KB, 22.06.2023)
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan (PDF-Dokument, 5,73 MB, 24.10.2022),
Urheber: Planungsgruppe LandschaftsArchitektur + Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Stand: 04.10.2022
Inhalte:
- Darlegung der gebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bebauungspläne, Bodenschutz, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz (Starkregengefahr), Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopverbund, Schutz von Streuobstbeständen, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Denkmalpflege)
- Schutzgutbezogene Bewertung von realem Bestand bzw. Planungsbestand (rechtskräftige Bebauungspläne)
- Schutzgutbezogene Bewertung der Planung und Ermittlung des Eingriffs
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Ökokonto Denkendorf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich erforderlicher Artenschutzmaßnahmen sowie ökologischer Baubegleitung
- Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung
- Angaben zur Prüfung von Planungsalternativen
- Angaben zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring)
2. Art der Information: Faunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,75 MB, 24.10.2022),
Urheber: Peter-Christian Quetz, Gutachten Ökologie Ornithologie,
Stand: August 2020
und
3. Art der Information: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), geplantes Baugebiet „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 4,14 MB, 24.10.2022),
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 26.09.2022
Inhalte:
- Erfassungen zur Bewertung des Vorkommens und Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten bzw. -gruppen Reptilien (Zauneidechse), Vögel, Fledermäuse, sowie holzbewohnende Käfer anhand der Kriterien des § 44 BNatSchG. Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Fledermäuse, Feldlerche, Feldsperling, Haussperling und holzbewohnende Käferarten sowie Zauneidechse und Feldlerche.
4. Art der Information: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Nördlich Albstraße (PDF-Dokument, 2,93 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 23.09.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Lärmeinwirkungen. Für den Bebauungsplan wird zur planerischen Beschränkung der gewerblichen Schallemissionen eine Geräuschkontingentierung im Nachtzeitraum mit Zusatzkontingenten in Richtungssektoren festgesetzt.
5. Art der Information: Sachverständigengutachten zu den Geruchsimmissionen Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 1,97 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 31.08.2021/ 24.11.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Geruchsimmissionen. Unzumutbare belästigungsrelevante Kenngrößen für eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung können lediglich auf einer kleinen Teilfläche im nordöstlichen Bereich erreicht werden.
Die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind dokumentiert und finden im weiteren Verfahren Berücksichtigung.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an:
p.stellwag@denkendorf.de gesendet werden.
Folgende weitere Anlagen, auf die in der Begründung verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten: