Änderung des Passgesetzes
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über folgende Änderungen informieren:
Die Grundgebühr für einen Reisepass erhöht sich ab dem 01.01.2024 für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von bisher 60,00 € auf 70,00 €.
Die Gebühr für den Reisepass bei Antragstellern unter 24 Jahren bleibt unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 €. Wie bereits im Gemeindeanzeiger am 16.11.2023 berichtet, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.
Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Ab dem 1. Januar 2024 stehen für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren als Ausweisdokument zur Auswahl.
Folgende Gebühren fallen für Antragsteller unter 24 Jahren an:
- Personalausweis: 22,80 €
- Reisepass: 37,50 €
Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe nicht vor Ort ausgestellt werden können, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Nach aktuellem Stand haben Personalausweise eine Lieferzeit von 2 bis 3 Wochen und Reisepässe eine Lieferzeit von 3 bis 4 Wochen. Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses wird mit einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen spätestens ab 2024 gerechnet, sodass dann möglicherweise mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.
Um Schwierigkeiten bei der Einreise in ein anderes Land zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und ggf. neu zu beantragen.
Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels.
Das Bürgerbüro erteilt Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen.
Identifikation via Lichtbild
Zu beachten ist,dass sich das Gesichtsbild eines Kindes, besonders von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann, sodass das Kind nicht mehr mit dem ursprünglichen Ausweisdokument identifiziert werden kann. Hat sich das Aussehen eines Kindes verändert und ist dieses auf dem Lichtbild nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument neu zu beantragen, auch wenn das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist.