Projekt „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“
Das Projekt „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ schreitet in den Planungen weiter voran. In seiner Sitzung am vergangenen Montag bewertete der Gemeinderat erste eingegangene Stellungnahmen und billigte den Entwurf des Bebauungsplans, den Entwurf einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans und beauftragte die Verwaltung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange.
Der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Maschinen und Gerätschaften zur Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen ist ungebrochen. Damit insbesondere engagierte Bürger, die sich dem Erhalt der Landschaftspflege von Streuobstwiesen annehmen, durch die Gemeinde unterstützt werden, soll der örtliche Bedarf durch eine Gemeinschaftsschuppenanlage gesichert werden. Mit dem Bau einer Gemeinschaftsschuppenanlage anstelle von vielen einzelnen Schuppen wird darüber hinaus der Zersiedelung der Landwirtschaft entgegengewirkt und die kleinflächigen Nebenerwerbslandwirtschaften unterstützt. Voraussetzung für die Errichtung der Gemeinschaftsschuppenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans. Dieser schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Gemeinschaftsschuppenanlage.
Änderung des Flächennutzungsplans
Hierzu muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, da der Bebauungsplan stets aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln ist. Zuvor war die Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen – erforderlich war jedoch die Ausweisung eines Sondergebiets.
Nachdem die frühzeitige Beteiligung für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan abgeschlossen sind, werden die Unterlagen nun im Internet veröffentlicht und alle Träger öffentlicher Belange angehört. Zusätzlich erfolgt die Auslegung im Rathaus. Alle eingehenden Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang vorgebracht werden, werden nach Fristablauf gesammelt, bewertet und abgewogen.
Standort der Gemeinschaftsschuppenanlage im Gewann Passenhalde
Als gut geeignete Fläche hat sich der Standort am südöstlichen Ortsrand von Denkendorf aufgezeigt, da dieser weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch einem regionalen Grünzug gelegen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Bei dem Plangebiet, welches ca. 2.113 m² umfasst, handelt es sich auch um landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Entstehen sollen insgesamt neun Schuppenabteile. Die Fläche bleibt im Eigentum der Gemeinde, Verträge regeln die Nutzung der entsprechenden Schuppenanlagen.