Sanierungsgebiet „Mittleres Oberdorf“
icon.crdate24.10.2024
Gemeinde stellt Antrag auf Aufnahme in Landessanierungsprogramm
Nachdem im Sommer bereits eine Bürgerbeteiligung in Form einer Fragebogenaktion durchgeführt worden war, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nun die Ergebnisse der Befragung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt das überarbeitete „Gesamtörtliche Entwicklungskonzept“ (GEK) und das „Gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) bei zukünftigen Planungen und Entwicklungen in der gesamten Gemeinde, insbesondere im künftigen Sanierungsgebiet „Mittleres Oberdorf“ zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen Antrag für die Aufnahme in das „Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung“ zu stellen. Die Umsetzung soll dabei im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel entsprechend den jährlichen Haushaltsplanungen erfolgen.
Die Gemeinde Denkendorf ist schon seit vielen Jahren in der Stadtsanierung aktiv. Der Einsatz von Fördermitteln aus der städtebaulichen Erneuerung hat einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der früheren Sanierungsgebiete „Friedrichstraße/Schäfersteige“ (1973-2013) und „Kloster/Körsch“ (2012-2023) geleistet. Dennoch sind auch in naher Zukunft weitere Aufgaben in der Entwicklung zu bewältigen, unter anderem auch in Hinblick auf die demografische Entwicklung.
Sanierung erfordert finanzielle Mittel
Die geplanten Maßnahmen erfordern hohe finanzielle Investitionen. Die Gemeinde wird diesen anstehenden Prozess auch zukünftig nur mit Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung steuern und in der angestrebten Qualität durchführen können. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde den erfolgreichen Weg der städtebaulichen Erneuerung fortsetzen und einen Förderantrag für das Gebiet „Mittleres Oberdorf“ stellen. Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen erwartet für die Programme der städtebaulichen Erneuerung ein „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ (GEK) und ein davon abgeleitetes „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das zukünftige Sanierungsgebiet. Das GEK soll dabei insbesondere der Herleitung und Begründung des Sanierungsgebiets dienen und hebt vor allem die räumliche Entwicklung einer Gemeinde ab. Durch die gesamtörtliche Betrachtung wird die Gemeinde Denkendorf in die Lage versetzt, alle für die Antragstellung notwendigen Themenfelder in einen übergeordneten Rahmen zu setzen und die Ziele für das zukünftige Sanierungsgebiet hiervon abzuleiten.
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) war vor einiger Zeit beauftragt worden, ein solches GEK und ein ISEK sowie den Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm zu erstellen sowie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden erste Bestände erhoben, Gutachten und Daten gesichtet sowie eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt.
Die Ergebnisse waren der Verwaltung am 22.03.2024 präsentiert worden. Dabei wurde beschlossen, das Untersuchungsgebiet von ursprünglich 33 Hektar für die Antragsstellung auf etwa 12,5 Hektar zu verkleinern, da dies die Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm erhöht. Eine Bürgerbeteiligung wurde mittels eines Fragebogens im Juni/Juli durchgeführt.
Die Ergebnisse der Bürgerbefragung wurden anschließend von der KE in das GEK und das ISEK eingearbeitet. Der Gemeinderat hofft nun auf eine Aufnahme in das Landessanierungsprogramm. Mit einer Rückmeldung ist im Frühjahr 2025 zu rechnen. Bleibt der Antrag ohne Erfolg, soll im Herbst 2025 erneut ein Aufnahmeantrag gestellt werden.