Sozial gerechtere Staffelung der Elternbeiträge ab September 2025
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung wichtige Änderungen an der Gebührenstruktur für die Kinderbetreuung beschlossen. Ab September 2025 tritt ein überarbeitetes Modell in Kraft, das sozial gerechter gestaltet ist und besser auf die wirtschaftliche Situation der Familien eingeht.
Künftig werden die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen differenzierter nach Einkommen gestaffelt. Die bestehende Staffelung wird um zwei Einkommensgruppen im oberen Bereich erweitert, wobei zwei Einkommensgruppen im unteren Bereich entfallen. Besonders Haushalte mit höheren Einkommen werden hiermit stärker beteiligt und Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen werden im Gegenzug entlastet.
Rückblick: Einführung erweiterter Einkommensstaffelung im Kindergartenjahr 2022/2023
Im Mai 2022 wurde die Einkommensabhängigkeit bei den Gebühren auch für den Kindergarten und somit für Kinder über drei Jahre (Ü3) eingeführt. Damals wurde eine sechste Einkommensgruppe für höhere Einkommen mit Gültigkeit ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 ergänzt. Seither intensivierte sich der Austausch zwischen dem Gesamtelternbeirat, dem Gemeinderat, der Verwaltung und dem Ev. Kleinkinderpflegeverein als größtem Träger für Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung und auch das Gremium äußerte sich offen für zukünftige Änderungen und Anpassungen – allerdings aus diversen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Neue Gebühren orientieren sich weiterhin am Landesrichtwert
Die Gebühren steigen im kommenden Kindergartenjahr gemäß einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vor einigen Jahren entsprechend der so genannten „Landesempfehlung“ um 7,3 %. Durch die Anpassung der Struktur sind individuelle Abweichungen davon nach oben wie unten möglich. Der sogenannte Landesrichtwert wird künftig in Einkommensgruppe 3 (76.201 – 88.700 Euro Bruttojahreseinkommen) verankert. Auswertungen ergaben, dass der Kostendeckungsgrad – also der Anteil der Gesamteinnahmen durch die Elternbeiträge an den Gesamtausgaben der Kommune für den Bereich Kinderbetreuung – in Denkendorf deutlich unter dem vom Land Baden-Württemberg empfohlenen Wert von 20 % liegt. Im Jahr 2023 lag er bei nur etwa 13 %. Die finanzielle Belastung der Träger und damit der durch die Kommune auszugleichende Abmangel steigt entsprechend weiter.
Verbesserungen bei der Ganztagesbetreuung
Für die Ganztagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen fällt die Beitragserhöhung mit 3,5 % einmalig für das kommende Kindergartenjahr geringer aus. Hintergrund sind Auswertungen auch des Gesamtelternbeirats, nach denen die Betreuungsgebühren für die Ganztagesangebote in Denkendorf über denen der umliegenden Kommunen liegen. Die Kosten pro Betreuungsstunde liegen künftig je nach Einkommensgruppe zwischen 2,46 Euro (Gruppe 1) und 1,43 Euro (Gruppe 6).
Struktur der Gebühren für die Ganztagesbetreuung an den Schulen bleiben zunächst gleich
Bei der Ganztagesbetreuung an den Schulen bleibt die Struktur der Einkommensgruppen vorerst unverändert. Auch hier erfolgt entsprechend der Grundsatzbeschlussfassung aus dem Jahr 2022 eine moderate Erhöhung der Gebühren um 7,3 %. Eine spätere Anpassung des Systems bzw. der Gebührenstruktur im Zuge der Einführung einer Ganztagsgrundschule wird jedoch bereits ins Auge gefasst.Die neuen Gebührentabellen gelten ab dem Kindergartenjahr 2025/2026. Sie werden in einer der kommenden Ausgaben des Gemeindeanzeigers separat veröffentlicht.