Das Ordnungsamt informiert
Die Gemeinde Denkendorf, Ortspolizeibehörde, erinnert daran, dass die für den Bereich des Stadion-, Tennis- und Festhallengeländes mit Parkplätzen in der Mühlhaldenstraße am 21.09.2021 erlassene Allgemeinverfügung weiterhin Bestand hat.
Danach ist der Aufenthalt im räumlichen Geltungsbereich des Stadion-, Tennis- und Festhallengeländes denjenigen Personen untersagt, die dort Sachbeschädigungen begehen, Passanten oder Anwohner bedrohen oder belästigen, insbesondere auch durch die Benutzung von Fahrzeugen durch unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen oder unnützem Hin- und Herfahren die Nachtruhe stören, öffentliche Verkehrsflächen oder Privatgrundstücke verunreinigen, ihre Notdurft verrichten oder sonstige Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen. Personen, die durch ihr Verhalten erkennen lassen, dass sie beabsichtigen, die oben genannten Ordnungswidrigkeiten zu begehen, ist der Aufenthalt dort ebenfalls untersagt.
Wir bitten zu beachten, dass ein dortiger Aufenthalt in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt ist, wenn er nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der berechtigten Nutzung des Sportgeländes zu Vereinszwecken, dem Besuch des TSV Clubraumes, der Festhalle oder dem Restaurant steht.
Sollten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt werden, bitten wir, umgehend das Polizeirevier Filderstadt unter Tel. 0711/70913 anzurufen.
Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich der Allgemeinverfügung






