Was sich ab dem 1. Januar 2026 in unserer Gemeinde ändert
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden mehrere kommunale Regelwerke und Satzungen neu beschlossen oder überarbeitet. Die Anpassungen dienen dazu, wichtige Bereiche des Gemeindelebens transparent, verlässlich und zukunftsorientiert zu gestalten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die behandelten Themen. Die vollständigen Texte stehen wie gewohnt in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zur Verfügung. Alle Regelwerke treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Kinderbetreuung – Bedarfsplanung fortgeschrieben
Um die Betreuung der jüngsten Gemeindemitglieder weiter zu sichern, wurde die örtliche Bedarfsplanung nach dem Kindergartenbetreuungsgesetz für das Jahr 2026 fortgeschrieben. Damit wird festgelegt, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden und wie das Angebot entsprechend gestaltet wird. Denkendorf steht in Sachen Kinderbetreuung gut da: Dank der engagierten Arbeit der beiden Träger Evangelischer Kleinkinderpflegeverein und katholische Kirchengemeinde hat sich viel weiterentwickelt. Der vollständige Bedarfsplan findet sich auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem unter der Sitzung des Gemeinderats vom 15. Dezember 2025.
Friedhofswesen – Bestattungsgebühren
Aufgrund der neuen Vertragsschließung mit dem Bestattungsdienst der Gemeinde wurden die Bestattungsgebühren neu kalkuliert und in einer aktualisierten Gebührenordnung zusammengefasst. Ziel ist eine transparente Kostenstruktur, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt.
Friedhofswesen – Friedhofsordnung
Ebenfalls beschlossen wurde im Rahmen der neuen Vertragsschließung mit dem Bestattungsdienst der Gemeinde eine Neufassung der Friedhofsordnung. Sie enthält unter anderem aktualisierte Regelungen zur Nutzung, Pflege und Gestaltung der Grabstätten.
Feuerwehrwesen – neue Entschädigungssätze
Ebenso tritt eine neu gefasste Feuerwehr-Entschädigungssatzung in Kraft. Diese regelt die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und würdigt deren wichtigen ehrenamtlichen Einsatz für die Sicherheit der Bevölkerung.
Wasserversorgung und gesplittete Abwassergebühr
Für das Jahr 2026 wurde der Wasserpreis auf Grundlage der jährlich stattfindenden Kalkulation neu festgelegt. Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab dem kommenden Jahr von 2,00 Euro pro Kubikmeter um 10 Prozent auf 2,20 Euro pro Kubikmeter angehoben. Die Gebühr findet sich damit im Landkreisvergleich weiterhin auf den alleruntersten Rängen, was für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sehr erfreulich sein dürfte. Die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser bleiben unverändert.





