Gemeinderat stellt Weichen für die nächsten acht Jahre
Mehr Wohnen, mehr Grün, mehr Lebensqualität! Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Mittleres Oberdorf“ beschlossen. Damit startet offiziell nach dem mittlerweile abgeschlossenen Sanierungsgebiet „Kloster/Körsch“ eines der bedeutendsten ortsbaulichen Projekte der kommenden Jahre.
Bereits im Jahr 2022 gab es Grundsatzüberlegungen zur Sanierung des Gebiets „Mittleres Oberdorf“. Seit 2024 wurde das Gebiet intensiv untersucht und gemeinsam mit Fachplanern entwickelt. Ziel ist es, bestehende städtebauliche und funktionale Mängel zu beheben und das Ortsgebiet zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat hat nun die umfangreichen „Vorbereitenden Untersuchungen“ zur Kenntnis genommen und die kommunalen Förderrichtlinien der Gemeinde beschlossen. Die von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgestellten Untersuchungsergebnisse bilden mit ihren Zielen und Maßnahmen den Fahrplan für die Sanierung des „Mittleren Oberdorfs“.
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm
Das Gebiet „Mittleres Oberdorf“ wurde in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen. Für die Maßnahme wurde ein vorläufiger Förderrahmen in Höhe von 1.666.667 Euro bewilligt, der aber noch über Aufstockungsanträge erhöht werden kann. Insgesamt werden förderfähige Investitionen in Höhe von rund 7,5 Mio. Euro erwartet. Die Sanierung ist zunächst auf einen Zeitraum von über acht Jahren bis zum 31.12.2034 angelegt.
Was soll im „Mittleren Oberdorf“ erreicht werden?
Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ haben deutlich gemacht, dass im Gebiet Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig bietet das Gebiet große Chancen für die Entwicklung einer zukünftigen Ortsmitte:
Mehr und zeitgemäßer Wohnraum
- Modernisierung bestehender Gebäude
- Aktivierung von Leerständen
- Nachverdichtung auf geeigneten Grundstücken
- Schaffung barrierefreier Wohnungen
- Umnutzung nicht mehr benötigter Gewerbeflächen
Insgesamt könnten so rund 200 bis 215 Wohnungen modernisiert, umgebaut oder neu geschaffen werden.
Attraktive öffentliche Räume
- Barrierefreie Gestaltung von Straßen und Wegen
- Aufwertung von Grün- und Aufenthaltsflächen
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen
- Mehr Raum für Fuß- und Radverkehr
- Entsiegelung und klimagerechte Gestaltung
Wichtige öffentliche Projekte
Vorgesehen sind unter anderem:
- Modernisierung des Albrecht-Bengel-Kindergartens
- Umgestaltung des Meximieux-Platzes
- Umnutzung des Schafhauses (Räume des ehemaligen CAP-Markts) mit Belebung des Umfelds
Klimaschutz und energetische Sanierung
Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Modernisierung von Gebäuden sowie auf sogenannten „blau-grünen Maßnahmen“, also Maßnahmen zur Klimaanpassung, Begrünung und nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung.
Unterstützung für private Eigentümer
Ein zentraler Baustein der Sanierung ist die Förderung privater Maßnahmen. Der Gemeinderat hat hierfür eine eigene Förderrichtlinie beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem:
- 30 % Zuschuss für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen (maximal 30.000 Euro je Gebäude)
- Klimazuschlag von bis zu fünf Prozentpunkten möglich
- Förderung von Abbruchmaßnahmen bis zu 100 % (maximal 30.000 Euro)
- Kombination mit weiteren Fachförderprogrammen möglich (Gesamtförderquote maximal 60 %)
Beratungsangebote sowie die Antragstellung durch private Eigentümer sind ab sofort möglich. Wichtig: Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde begonnen werden.
Beteiligung der Bürgerschaft
Im Rahmen der „Vorbereitenden Untersuchungen“ wurden Eigentümer sowie Mieter beteiligt. Die Rücklaufquote lag bei ungefähr 10 %, lies jedoch dennoch wertvolle Rückschlüsse auf die Interessenslage und Handlungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet zu. Rund die Hälfte der Befragten waren grundsätzlich bereit Modernisierungsmaßnahmen an Ihren Gebäuden durchzuführen und 43 % signalisierten Interesse an einer unverbindlichen Sanierungsberatung. Auch eine Bürgerinformationsveranstaltung stieß auf gute Resonanz. Der Gemeinderat sieht darin ein positives Signal für die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerschaft.
Nächste Schritte
Mit dem Beschluss des Gemeinderats wurde die Verwaltung nun beauftragt, die Sanierungssatzung öffentlich bekannt zu machen, das Sanierungsgebiet rechtskräftig festzulegen und den gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsvermerk im Grundbuch eintragen zu lassen.
Mit der förmlichen Festlegung beginnt nun die konkrete Umsetzungsphase. Ziel ist es, das „Mittlere Oberdorf“ in den kommenden Jahren Schritt für Schritt als lebendige, attraktive und zukunftsfähige Ortsmitte weiterzuentwickeln. Weitere Informationen finden Sie weiter hinten unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.





