Dienstleistungen
Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Wirtschaft
- Technik
- Ernährung, Soziales und Gesundheit
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium
Voraussetzungen
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Schülerinnen und Schüler der Realschule:
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- im laufenden Schuljahr (Klasse 7) in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache (diese muss mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen) mindestens die Note "gut" und
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend" sowie
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
- Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums:
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- Schülerinnen und Schüler der Hauptschule/Werkrealschule und solche, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen:
- Ablegen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- Für Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten vergleichbare Voraussetzungen.
Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Ablauf
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Kosten
keine
Frist
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Religionsunterricht - sich selbst oder ein Kind abmelden
- Schulbezirkswechsel beantragen
- Schulfremdenprüfung beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Aufhebung des Anspruchs beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Vorzeitige Einschulung beantragen
- Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Freigabevermerk
0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2019 freigegeben.
Service-BW
Die Texte werden über das Service-Modul der Hirsch & Wölfl GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.