Gutachterausschuss
Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke und von Rechten an Grundstücken sowie die Auswertung der Kaufpreissammlung und damit verbunden die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind zentrale gesetzliche Aufgaben des Gutachterausschusses.
Die rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung dieser Aufgaben haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Um vor diesem Hintergrund die qualitätsvolle Arbeit dieses gesetzlich verankerten Gremiums dauerhaft zu sichern, werden die Aufgaben des Gutachterausschusses seit dem 01.07.2021 in Form der interkommunalen Zusammenarbeit in dem neu gegründeten Zweckverband "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" gebündelt. Damit sind auch die Aufgaben des Gutachterausschusses Denkendorf in die Zuständigkeit des neuen Zweckverbandes übergegangen.
Nähere Informationen des neuen Zweckverbands "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" können Sie der Homepage www.gutachterausschuss-lkes.de entnehmen.
Die Serviceleistungen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses stehen der Bürgerschaft, den Sachverständigen und den Antragstellenden und sonstigen Interessenten unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefonnummer: 07022 24234-0 (Zentrale)
info(@)gua-lkes.de
Aktuelle Bodenrichtwerte
Ihren derzeit maßgebenden Bodenrichtwert erhalten Sie
- durch Eingabe Ihrer Adressdaten (Beispiel: Furtstraße 1 Denkendorf) oder
- unter Angabe der Gemeinde in Verbindung mit der Flurstücksnummer (Beispiel: Denkendorf 250)
auf dieser Website: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Vergangene Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2012 bis 31.12.2020 sind ausschließlich auf der Homepage der Gemeinde Denkendorf unten stehend zum Aufklappen einsehbar.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag vor dem 31.12.2012:
die Gemeinde Denkendorf, Herr Heidrich
Rathaus, 2. OG, Zi. 2.03,
Telefonnummer: 0711 341680-60
E-Mail schreiben
Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2020
Die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) wurden vom Gutachterausschuss der Gemeinde Denkendorf aus den gesammelten Kaufpreisen und aufgrund seiner Erfahrung auf dem Grundstücksmarkt in Denkendorf ermittelt und beschlossen. Die Werte sind auf den Wertermittlungsstichtag 31.12.2020 bezogen.
Die Bodenrichtwerte wurden am 24.06.2021 im Gemeindeanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Die jeweiligen Werte können der Bodenrichtwertkarte (PDF-Dokument, 2,29 MB, 23.06.2021) entnommen werden.
Sowohl für den Innerortsbereich als auch den Außenbereich wurden Richtwertzonen mit individuellen Bodenrichtwerten gebildet. Auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen ergeben sich für die verschiedenen Richtwertzonen folgende Richtwert-Bandbreiten:
- Wohnbauflächen (W): 525,00 – 710,00 €/m²
- Gemischte Bauflächen (M): 420,00 – 520,00 €/m²
- Gewerbliche Bauflächen (G): 205,00 – 310,00 €/m²
- Kleingartengebiet: 10,00 €/m²
- Ackerland (A): 5,20 – 5,50 €/m²
- Wiesen/Grünland (GR): 1,50 – 2,50 €/m²
- Forstwirtschaftsflächen/Wald: 1,50 €/m²
Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte für den Grund und Boden. Sie werden in Euro pro Quadratmeter (€/m²) für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke und für die Baulandgrundstücke in der Gemeinde angegeben. Für Grundstücke, die dauerhaft nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugänglich sind (z. B. Gemeinbedarfs-, öffentliche Verkehrs- und Grünflächen) wird kein Bodenrichtwert angegeben. Größere Gemeinbedarfsgrundstücke, die Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge sind in der Karte als weiße Flächen dargestellt.
Bei Bodenrichtwerten für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft ist der Aufwuchs nicht enthalten. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert angegeben, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Wertanteile für bauliche und sonstige Anlagen sind im Bodenrichtwert nicht enthalten, jedoch die Beiträge nach dem Kommunal-Abgabengesetz (KAG BW) und ggf. Kostenerstattungsbeträge für den naturschutzrechtlichen Ausgleich nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Als Bodenwert für im Außenbereich baulich nutzbare Grundstücke kann der Bodenrichtwert der am nächsten gelegenen und hinsichtlich der wertbestimmenden Grundstücksmerkmale vergleichbaren Bodenrichtwertzone im Innenbereich mit Abschlägen zu Grunde gelegt werden. Als Bodenrichtwert für private Grünflächen sowie innerörtliches Gartenland können 10 bis 20% des Bodenrichtwerts benachbarter Bodenrichtwertzonen für baureifes Land und gleicher Art der Nutzung zu Grunde gelegt werden.
Es wurden Richtwertzonen gebildet. Dies sind Bereiche, für deren Grundstücke im Wesentlichen die gleichen, allgemeinen Wertverhältnisse gelten. Für die Richtwertzonen werden als wertbestimmende Grundstücksmerkmale die Nutzungsart (A, GR, F, KGA) und für die Baugebiete die Art der vorhandenen oder zulässigen baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet (W , M, G) und ein durchschnittliches Maß der baulichen Nutzung als Geschossflächenzahl (GFZ ) angegeben. Für die Geschossflächenzahlen gilt eine Spanne von +/- 0,2 der in der Karte enthaltenen Angabe. Bei Wohnbaugrundstücken, die nach der Darstellung in der Bodenrichtwertkarte besonderer Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, kann erfahrungsgemäß von einer Minderung des Bodenrichtwerts um 5% ausgegangen werden. Grundstücke, die in der Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg im Bereich eines hundertjährigen Hochwassers liegen (HQ100), können Bodenwerte unter dem Niveau der Bodenrichtwerte der jeweiligen Bodenrichtwertzone haben.
Bodenrichtwerte begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung und ersetzen kein Gutachten.
Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 31.12.2018
Die Werte vom Wertermittlungsstichtag 31.12.2018 können der Bodenrichtwertkarte (PDF-Dokument, 1,94 MB, 16.07.2019) entnommen werden. Sowohl für den Innerortsbereich als auch den Außenbereich wurden Richtwertzonen mit individuellen Bodenrichtwerten gebildet. Auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen ergaben sich in der Bandbreite aller Richtwertzonen folgende Richtwertspannen:
- Wohngebiet (W): 465,00 – 630,00 €/m²
- Mischgebiet (M): 415,00 – 460,00 €/m²
- Gewerbe (G): 205,00 – 310,00 €/m²
- Kleingartengebiet: 7,50 €/m²
- Ackerland (A): 4,70 – 5,00 €/m²
- Wiesen/Grünland (GR): 2,00 – 3,00 €/m²
- Forstwirtschaftsflächen/Wald: 1,50 €/m²