Lärmaktionsplanung und Lärmschutz in Denkendorf
Schon lange beschäftigt sich die Gemeinde Denkendorf mit der Frage, wie der Lärm in Denkendorf reduziert werden und die Wohnqualität in der Gemeinde weiter gesteigert werden kann. Bereits im Jahre 2008 hat der Gemeinderat auf freiwilliger Basis die Lärmaktionsplanung beschlossen. Grundlage dafür war die kommunale Lärmminderungsplanung, die die Firma Accon GmbH im Jahre 2002 im Anschluss an das Pilotprojekt Lärmminderungsplanug Filder erarbeitet hat. Damit war die Gemeinde Vorreiterin in diesem Bereich und hat von 2003 bis 2008 schon ca. 700.000 Euro in die Hand genommen, um Lärmschutzwälle und - wände zu errichten, Schallschutzmaßnahmen durchzurführen und andere lärmmindernde Maßnahmen einzuleiten. Mindestens ebenso viel haben auch Bund und Land für die Reduzierung des Lärms investiert, um den Lärm von Straßen, Flughafen und künftig auch Schienen einzugrenzen.
Für die 2. Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Denkendorf wurde die vorliegende Kartierung auf das gesamte Hauptstraßennetz erweitert und insbesondere hinsichtlich der zugrunde liegenden Verkehrszahlen aktualisiert.
Für die Ortsdurchfahrt der L1200 (Friedrichstraße / Furtstraße) wurden im Frühjahr 2019 ergänzende Verkehrserhebungen durch die Gemeinde vorgenommen, da für diese Straßen keine Daten seitens der LUBW zur Verfügung gestellt wurden. Weder die Friedrichstraße noch die Furtstraße verfügen über das dafür notwendige Verkehrsaufkommen von 8.200 Kfz/24h. Mit der eigenen Erhebung liegen auch für diese Straßen aktuelle und belastbare Eingangsdaten vor.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Denkendorf wird ausschließlich der Straßenverkehrslärm des übergeordneten Straßennetzes betrachtet. Andere Lärmquellengruppen sind im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht relevant oder liegen nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde (für die Lärmaktionsplanung des Flughafens Stuttgart ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig, auch die möglichen Auswirkungen der geplanten ICE-Strecke bleiben unberücksichtigt).
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplan der Firma Accon vom 13.01.2021
Seither werden die in dem Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Minderung des Lärms aufgegriffen und umgesetzt.