Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Wasserreute“ im beschleunigten Verfahren gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB (ehem. § 13b BauGB) (Nr. 190)
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg den Bebauungsplan „Wasserreute“ in der Fassung vom 19.06.2024 und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.06.2024 nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO jeweils als selbständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 215a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (ehemals § 13 b BauGB in der bis zum Ablauf des 31.12.2023 geltenden Fassung) beschlossen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,58 ha und liegt im nordöstlichen Ortsrand von Denkendorf. Er grenzt im Westen an die Wohnbebauung der Uhlandstraße und im Süden an die Wohnbebauung Lange Äcker an. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Denkendorf:
Flurstücke Nummern: 2851, 2852, 2853, 2853/1, 2854, 2855, 2856, 2857, 2858, 2859, 2859/1, 2860, 2862 und 6800 (teilweise).
Der Geltungsbereich wird damit wie folgt begrenzt:
• Im Norden durch die die südliche Grenze des Flurstücks 2862/1 (landwirtschaftlicher Weg),
• im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 2845 (landwirtschaftlicher Weg),
• im Süden durch die Straße Lange Äcker (Flurstück 6800),
• im Westen durch die Uhlandstraße (Flurstück 2791).
Inkrafttreten
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Wasserreute“ in Kraft.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hierfür bedarf es eines Antrags an den Entschädigungspflichtigen.
Soweit der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen (§ 4 Absatz 4 Satz 1 GemO).
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften verletzt worden sind (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Denkendorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO). Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1 oder einer anderen Stelle der Gemeindeverwaltung - geltend zu machen.
Internet
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10a Absatz 2 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingestellt.
Folgende Anlagen, auf die in der Begründung verwiesen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
2. Begründung (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 19.06.2024
4. Gestaltungshandbuch (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom Juni 2024
5. Bewertung und Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 06.03.2024
Folgende Anlage bietet darüber hinaus einen knappen Überblick über die Art und Weise zu beschreiben, wie die Belange des Umweltschutzes und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenabteilung berücksichtigt werden:
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan (folgt in Kürze)
Umweltbezogene Informationen
Zum Entwurf des Bebauungsplans liegt ein nach den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter gegliederter Umweltbericht vor, in dem die Bestandssituation erhoben, die Auswirkungen der Planung bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich entwickelt werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht (19.06.2024)
Planungsgruppe LandschaftsArchitektur+ Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Zu den folgenden umweltrelevanten Themen werden Aussagen im Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf getroffen:
- Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes nach den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und FFH-Relevanz, Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, Mensch / Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter. Zudem werden Aussagen zu den gebietsbezogenen Zielen des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen getroffen.
- Es wird sowohl die Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung dargestellt als auch Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB) bei Durchführung der Planung mit den Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgüter.
- Im Umweltbericht wird dargelegt, in welcher Form der (naturschutzrechtliche) Ausgleich der festgestellten erheblichen Umweltauswirkungen erfolgen soll (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung). Darüber hinaus werden Aussagen zu Möglichkeiten von Vermeidung und Verminderung des Eingriffs in Form eines Maßnahmenkonzepts getroffen, zur Alternativprüfung sowie zum Monitoring (Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans eintreten können). Dem Umweltbericht ist eine tabellarische Übersicht zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter beigefügt, welche auch die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich des Eingriffs darstellt. Ebenso sind schutzgutbezogen die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen / Verbesserungen in der Tabelle dargelegt.
2. Art der Information: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (März 2020)
Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie, Stuttgart
und
3. Art der Information: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (28.03.2022)
Planungsgruppe Ökologie und Information, Unterensingen
In der „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“, wird untersucht, ob die Umsetzung des Bebauungsplans gegen Verbote gemäß § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstößt und wenn ja, wie diese vermieden werden können. In einem ersten Schritt wurden im Rahmen einer „Artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung“ ermittelt, ob Lebensstätten bzw. potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und gefährdete Vogelarten vorhanden sind. Aufgrund der festgestellten möglichen Betroffenheiten bestimmter Artengruppen im vorhergehenden Schritt, wird im Folgenden eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für folgende Arten bzw. Artengruppen durchgeführt: Reptilien mit Schwerpunkt Zauneidechse und Vögel mit Schwerpunkt Feldlerche untersucht. Zauneidechsen wurden im Gebiet nicht gefunden. Für die Feldlerche werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen, die die Beeinträchtigungen geschützter Tierarten ausgleichen können.
4. Art der Information: Stellungnahme zum Immissionsschutz (11.03.2021 mit Ergänzung vom 03.08.2021)
Dr.-Ing. Frank Dröscher, Technischer Umweltschutz, Tübingen
Aussagen zu Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken und zum Schutz gegen Gewerbe- und Fluglärm, zum Schutz vor Luftschadstoffimmissionen (durch den Straßenverkehr) und zum Schutz vor Geruchsimmissionen (durch Gewerbe und Landwirtschaft).
5. Art der Information: Geotechnischer Bericht (14.04.2020)
BWU, Institut für Hydrologie und Umweltgeologie, Baugrunduntersuchungen, Kirchheim unter Teck
Im Geotechnischen Bericht sind Aussagen zur geotechnischen, bodenmechanischen und chemischen Beschaffenheit der Böden im Plangebiet, ihrer Einteilung in Homogenbereiche und Frostempfindlichkeitsklassen und zu ihren Bodenkennwerten enthalten. Es werden Aussagen zur Wasserdurchlässigkeit und zum Grundwasser getroffen.
Es wurde eine Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung durchgeführt (30.01.2020, LBA Luftbildauswertung GmbH, Stuttgart), in welcher Aussagen zum Vorhandensein von Kampfmitteln (Sprengbomben-Blindgängern) im Plangebiet getroffen werden.
6. Art der Information: Starkregenschutz Wasserreute (29.10.2021, Entwurf)
Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart
Aussagen zu den geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen durch ein außergewöhnliches Starkregenereignis im Plangebiet und seinem direkten Umfeld inklusive Variantenuntersuchung.
7. Art der Information: Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
Zu den folgenden Themen liegen umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor: Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Landwirtschaft (Regionalplan Region Stuttgart), Wohnbauflächenbedarf, Hochwasserschutz und Starkregenereignis, Rückhaltung und Beseitigung von Niederschlagswasser, Grundwasser, Qualität der Ackerböden (Bodenzahl) und Bodenschutz, Geotechnik (nach dem geologischen Basisdatensatz des LGRB), Artenschutz, Gewerbe- und Fluglärm inkl. Lärmschutz, Luftschadstoffe und landwirtschaftliche Gerüche, Bauschutzbereich sowie Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafen Stuttgart, Trinkwasser und Vorgaben zur Löschwasserversorgung, Klimaschutz und Klimawandel, Überschreitung der Obergrenzen der BauNVO in Bezug auf die Grundstücksausnutzung (GRZ), Abstandsflächen.
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Albstraße“ im Regulärverfahren (Nr. 192)
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ in der Fassung vom 06.02.2023 und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.02.2023 nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Inkrafttreten
Mit Bescheid vom 25.05.2023 (Az.411-612.11:00008011#002), hat das Landratsamt Esslingen den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Nördlich Albstraße“ genehmigt. Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 27.03.2023 den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ für das Gebiet als Satzung beschlossen. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Albstraße“ in Kraft.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2.Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hierfür bedarf es eines Antrags an den Entschädigungspflichtigen.
Soweit der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen (§ 4 Absatz 4 Satz 1 GemO).
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften verletzt worden sind (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Denkendorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO). Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1 oder einer anderen Stelle der Gemeindeverwaltung - geltend zu machen.
Internet
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10a Absatz 2 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingestellt.
Bekanntmachung der Wirksamkeit der 1. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005 - 2020 der Gemeinde Denkendorf für das Gebiet „Nördlich Albstraße“
Mit Bescheid vom 25.05.2023 Az.411-612.11:00008011#002, hat das Landratsamt Esslingen den Flächennutzungsplan der 1. punktuellen Änderungen der Gemeinde Denkendorf für das Gebiet „Nördlich Albstraße“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2005 – 2020 für den Bereich „Nördlich Albstraße“ wirksam.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Internet
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10a Absatz 2 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingestellt.
Folgende Anlagen, auf die in der Begründung verwiesen wird, werden an gleiche Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten:
2. Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan
5. Planzeichnung mit Begründung Flächennutzungsplan (Project GmbH) in der Fassung vom 19.09.2022
10. Hydrogeologisches Gutachten des Büros Henke und Partner GmbH vom 07.02.2014
11. Verkehrsuntersuchung Denkendorf–Nord der IGV GmbH&Co.KG vom Juni 2019
Folgende Anlagen bieten einen knappen Überblick über die Art und Weise zu beschreiben, wie die Belange des Umweltschutzes und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenabteilung berücksichtigt werden:
Zusammenfassende Erklärung Flächennutzungsplan
Zusammenfassende Erklärung Bebauungsplan
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan,
Urheber: Planungsgruppe LandschaftsArchitektur + Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Stand: 04.10.2022
Inhalte:
- Darlegung der gebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bebauungspläne, Bodenschutz, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz (Starkregengefahr), Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopverbund, Schutz von Streuobstbeständen, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Denkmalpflege)
- Schutzgutbezogene Bewertung von realem Bestand bzw. Planungsbestand (rechtskräftige Bebauungspläne)
- Schutzgutbezogene Bewertung der Planung und Ermittlung des Eingriffs
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Ökokonto Denkendorf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich erforderlicher Artenschutzmaßnahmen sowie ökologischer Baubegleitung
- Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung
- Angaben zur Prüfung von Planungsalternativen
- Angaben zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring)
2. Art der Information: Faunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,75 MB, 24.10.2022),
Urheber: Peter-Christian Quetz, Gutachten Ökologie Ornithologie,
Stand: August 2020
und
3. Art der Information: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), geplantes Baugebiet „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 4,14 MB, 24.10.2022),
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 26.09.2022
Inhalte:
- Erfassungen zur Bewertung des Vorkommens und Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten bzw. -gruppen Reptilien (Zauneidechse), Vögel, Fledermäuse, sowie holzbewohnende Käfer anhand der Kriterien des § 44 BNatSchG. Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Fledermäuse, Feldlerche, Feldsperling, Haussperling und holzbewohnende Käferarten sowie Zauneidechse und Feldlerche.
4. Art der Information: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Nördlich Albstraße (PDF-Dokument, 2,93 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 23.09.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Lärmeinwirkungen. Für den Bebauungsplan wird zur planerischen Beschränkung der gewerblichen Schallemissionen eine Geräuschkontingentierung im Nachtzeitraum mit Zusatzkontingenten in Richtungssektoren festgesetzt.
5. Art der Information: Sachverständigengutachten zu den Geruchsimmissionen Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 1,97 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 31.08.2021/ 24.11.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Geruchsimmissionen. Unzumutbare belästigungsrelevante Kenngrößen für eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung können lediglich auf einer kleinen Teilfläche im nordöstlichen Bereich erreicht werden.
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde" im Regulärverfahren (Nr. 201)
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg den Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ in der Fassung vom 28.09.2023 und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.09.2023 nach § 74 LBO i. V. m. § 4 GemO jeweils als selbständige Satzung beschlossen.
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften umfasst die östlichen Teilbereiche der Flurstücke Nr. 4454 und 4456 und hat eine Größe von ca. 0,21 ha. Er liegt am südöstlichen Ortsrand von Denkendorf, südlich der Köngener Straße (L 1200) und grenzt im Westen an Gehölzstrukturen und das Wohngebiet Gänsweide an. Nördlich/ nordöstlich verläuft der landwirtschaftliche Weg „Sonnenhof“. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen, an welche im Südosten und Süden weitere Ackerflächen, in Teilen mit Obstbaumbeständen anschließen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Übersichtskarte zu entnehmen.
Inkrafttreten
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gemeinschaftsschuppenanlage Passenhalde“ in Kraft.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hierfür bedarf es eines Antrags an den Entschädigungspflichtigen.
Soweit der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen (§ 4 Absatz 4 Satz 1 GemO).
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften verletzt worden sind (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Denkendorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist (§ 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO). Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verletzungen sind schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1 oder einer anderen Stelle der Gemeindeverwaltung - geltend zu machen.
Internet
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10a Absatz 2 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingestellt.
Bekanntmachung der Wirksamkeit der 2. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans 2005 – 2020 der Gemeinde Denkendorf für den Bereich „Passenhalde“
Mit Bescheid vom 24.04.2024 (Az.411-612.11:00008558#002) hat das Landratsamt Esslingen die 2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Denkendorf für den Bereich „Passenhalde“ gemäß § 6 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2005 – 2020 für den Bereich „Passenhalde“ wirksam.
Einsichtnahme
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Internet
Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10a Absatz 2 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingestellt.
Folgende Anlagen, auf die in der Begründung verwiesen wird, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten:
2. Begründung zum Bebauungsplan (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023
6. Planzeichnung Flächennutzungsplan (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023
7. Begründung zum Flächennutzungsplan (schreiberplan GmbH) in der Fassung vom 28.09.2023
12. Bedarfserläuterung und Alternativen-Prüfung für die Verlagerung des Bauhof-Standorts (2022)
Folgende Anlage bietet darüber hinaus einen knappen Überblick über die Art und Weise zu beschreiben, wie die Belange des Umweltschutzes und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenabteilung berücksichtigt werden:
Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Art der Information: Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Urheber: Planungsgruppe LandschaftsArchitektur + Ökologie, Dipl.-Ing. Thomas Friedemann, Ostfildern
Stand: 28.09.2023
Inhalte:
- Darlegung der gebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen (Übergeordnete Planungen, Bodenschutz, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopverbund, Schutz von Streuobstbeständen, Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Denkmalpflege)
- Schutzgutbezogene Bewertung von realem Bestand
- Schutzgutbezogene Bewertung der Planung und Ermittlung des Eingriffs nach Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg
- Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Ökokonto Denkendorf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung einschließlich erforderlicher Artenschutzmaßnahmen sowie ökologischer Baubegleitung
- Angaben zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung
- Angaben zur Prüfung von Planungsalternativen
- Angaben zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring)
2. Art der Information: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung – Habitatpotenzialanalyse
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 08.06.2022
Inhalte:
- Feststellung, ob die Umsetzung der geplanten Bebauung gegen Verbote nach § 44 BNatSchG verstößt
- wenn ja, wie diese vermieden werden können.
und
3. Art der Information: Kurzbericht zur Ökologischen Untersuchung auf Reptilien – Zauneidechse in Denkendorf
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 18.01.2023
Inhalte:
- Untersuchung der Vorhabenbereich und unmittelbar angrenzende Bereiche vor dem Beginn der Baumaßnahmen auf Reptilien und hier insbesondere auf ein Vorkommen der Zauneidechse
4. Art der Information: Stammdatenblatt „Historische Erhebung Landkreis Esslingen“ zum Standort „Steinbruch Passenhalde“
Urheber: Landkreis Esslingen
Stand: 13.02.1996
Inhalte:
- Standort/Lagebeschreibung, Zuordnungen, Grundwasservorkommen und -nutzung, Nutzung, Stoffgefährlichkeit, Gefährdung/Gefahren, Ergebnisse der Bewertung
5. Art der Information: Bodenkundliches Begleitkonzept
Urheber: Soil Water Ecology Consult
Stand: 30.03.2023
Inhalte:
- Bodenkundliches Begleitkonzept (Kartierung Schutzgut Boden, prozessbezogene Gefahrenanalyse, Evaluierung Prozesse und Vorsorgemaßnahmen, Definition tatsächlich nötiger technischer Maßnahmen)
- Aussagen zu den anstehenden chemischen und physikalischen Bodengegebenheiten und den Anforderungen an den Bodenschutz.
6. Art der Information: Gutachterliche Stellungnahme zum Schallschutz
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher – Technischer Umweltschutz
Stand: 04.08.2022
Inhalte:
- geplanter Betrieb der Gemeinschaftsschuppenanlage
- Bewertung der zu erwartenden Schallimmissionen
7. Art der Information: Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept und Erdmassenberechnung
Urheber: Geoteck Ingenieure GmbH
Stand: 14.12.2022
Inhalte:
- Bewertung des Entwässerungskonzeptes auf Grundlage verschiedener Möglichkeiten der Ableitung des Regenwassers
- Erdmassenberechung (Berechnung des Volumens von Abtrag und Auftrag)
8. Art der Information: Bedarfserläuterung und Alternativenprüfung für die Errichtung einer Gemeinschaftsschuppenanlage
Urheber: Gemeinde Denkendorf
Stand: 2023
Inhalte:
- Bedarfserläuterung
- Alternativenprüfung
Bebauungsplan "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl"
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat am 11.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl“ aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Beschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Wegen der Beteiligung der Bürger an der Bebauungsplanung folgt im Gemeindeanzeiger später, wenn die Bebauungskonzeption entwickelt ist, wieder eine Bekanntmachung.
Kurzbegründung zum Aufstellungsbeschluss
Aktuell wurde im Gewerbegebiet „Aicher Brühl“ ein Antrag auf Nutzungsänderung von
Kfz-Werkstatt in Spielhalle gestellt. Damit Vergnügungsstätten sowohl planerisch als auch städtebaulich auf geeignete Standorte beschränkt werden, wird die bauplanungsrechtliche Überprüfung durch Aufstellung des Bebauungsplans vorgeschlagen. Insbesondere soll dabei überprüft werden, welche und unter welchen Voraussetzungen Teilräume geeignet sind, keine Nutzungskonflikte mit bestehenden Nutzungen hervorzurufen.
Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasst den derzeit maßgebenden Bebauungsplans „Aicher Brühl“ sowie die angrenzenden Flächen, welche sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (also außerhalb eines Bebauungsplan-Geltungsbereichs mit festgesetzter Art der baulichen Nutzung) befinden.
Die Art der baulichen Nutzung für den Bereich des derzeit maßgebenden Bebauungsplans „Aicher Brühl“ ist als Gewerbegebiet mit auf nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe beschränkt. Die angrenzenden Flächen (Flurstücksnummern: 4114/6, 4186, 4186/1, 4188, 4188/1, 4189, 4189/1, 4190, 4191, 4192, 4192/1, 4193/1, 4193/2, 4194, 4194/2, 4196/2 und 4197/2) sind im Flächennutzungsplan als Mischfläche dargestellt und somit im Einzelfall wohl als faktisches Mischgebiet anzusehen.
Mit Hilfe des Bebauungsplans soll die städtebauliche Ordnung in Bezug auf Vergnügungsstätten in den jeweiligen Bereichen umgesetzt werden.
Veränderungssperre für das Gebiet "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl"
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 11.12.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl" hat der Ausschuss für Technik und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
S a t z u n g
über die Veränderungssperre für das Gebiet
„Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl“
Aufgrund von § 14 bis 18 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert am 07.02.2023 (GBL. S. 26, 42), hat der Ausschuss für Technik und Umwelt der Gemeinde Denkendorf folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: