Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften - "Nördlich Albstraße, 1. Änderung"
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2025, den Bebauungsplan „Nördlich Albstraße, 1. Änderung“ mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Nördlich Albstraße, 1. Änderung“ wird gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan "Nördlich Albstraße, 1. Änderung" befindet sich am nördlichen Rand der bebauten Ortslage von Denkendorf. Das Plangebiet hat eine Größe von 7,12 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan, der im Folgenden dargestellt ist. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.06.2025.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vom 10.06.2025, die Begründung vom 10.06.2025 und den entsprechenden Fachgutachten in der Zeit
vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 22. August 2025
öffentlich aus. Während dieser Zeit kann können die Unterlagen beim Bauamt der Gemeinde Denkendorf, Rathaus Denkendorf, Furtstraße 1, 1.Obergeschoss während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Nach § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet einzustellen. Die Bekanntmachung zur Offenlage ist hiermit eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an:
p.stellwag(@)denkendorf.de gesendet werden.
Da das Ergebnis der Behandlungen der Stellungnahmen im Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Anlagen, auf die in der Begründung verwiesen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten:
1. Planzeichnung (Project GmbH) in der Fassung vom 15.05.2025
2. Textliche Festsetzungen (Project GmbH) in der Fassung vom 15.05.2025
3. Begründung (Project GmbH) in der Fassung vom 15.05.2025
4. Übersicht der Änderungen (Project GmbH) n der Fassung vom 15.05.2025
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Hydrogeologisches Gutachten des Büros Henke und Partner GmbH vom 07.02.2014
2. Art der Information: Faunistische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Stellungnahme (PDF-Dokument, 1,75 MB, 24.10.2022),
Urheber: Peter-Christian Quetz, Gutachten Ökologie Ornithologie,
Stand: August 2020
und
3. Art der Information: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), geplantes Baugebiet „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 4,14 MB, 24.10.2022),
Urheber: Planungsgruppe Ökologie und Information,
Stand: 26.09.2022
Inhalte:
- Erfassungen zur Bewertung des Vorkommens und Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten bzw. -gruppen Reptilien (Zauneidechse), Vögel, Fledermäuse, sowie holzbewohnende Käfer anhand der Kriterien des § 44 BNatSchG. Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Fledermäuse, Feldlerche, Feldsperling, Haussperling und holzbewohnende Käferarten sowie Zauneidechse und Feldlerche.
4. Art der Information: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Nördlich Albstraße (PDF-Dokument, 2,93 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 23.09.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Lärmeinwirkungen. Für den Bebauungsplan wird zur planerischen Beschränkung der gewerblichen Schallemissionen eine Geräuschkontingentierung im Nachtzeitraum mit Zusatzkontingenten in Richtungssektoren festgesetzt.
5. Art der Information: Sachverständigengutachten zu den Geruchsimmissionen Bebauungsplan „Nördlich Albstraße“ (PDF-Dokument, 1,97 MB, 24.10.2022),
Urheber: Dr.-Ing. Frank Dröscher - Technischer Umweltschutz,
Stand: 31.08.2021/ 24.11.2021
Inhalte:
- Ermittelt und beurteilt wurden die im Plangebiet zu erwartenden Geruchsimmissionen. Unzumutbare belästigungsrelevante Kenngrößen für eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung können lediglich auf einer kleinen Teilfläche im nordöstlichen Bereich erreicht werden.
73770 Denkendorf, den 21.07.2025




