Bebauungsplan "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl"
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat am 11.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl“ aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Beschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Wegen der Beteiligung der Bürger an der Bebauungsplanung folgt im Gemeindeanzeiger später, wenn die Bebauungskonzeption entwickelt ist, wieder eine Bekanntmachung.
Kurzbegründung zum Aufstellungsbeschluss
Aktuell wurde im Gewerbegebiet „Aicher Brühl“ ein Antrag auf Nutzungsänderung von
Kfz-Werkstatt in Spielhalle gestellt. Damit Vergnügungsstätten sowohl planerisch als auch städtebaulich auf geeignete Standorte beschränkt werden, wird die bauplanungsrechtliche Überprüfung durch Aufstellung des Bebauungsplans vorgeschlagen. Insbesondere soll dabei überprüft werden, welche und unter welchen Voraussetzungen Teilräume geeignet sind, keine Nutzungskonflikte mit bestehenden Nutzungen hervorzurufen.
Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasst den derzeit maßgebenden Bebauungsplans „Aicher Brühl“ sowie die angrenzenden Flächen, welche sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (also außerhalb eines Bebauungsplan-Geltungsbereichs mit festgesetzter Art der baulichen Nutzung) befinden.
Die Art der baulichen Nutzung für den Bereich des derzeit maßgebenden Bebauungsplans „Aicher Brühl“ ist als Gewerbegebiet mit auf nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe beschränkt. Die angrenzenden Flächen (Flurstücksnummern: 4114/6, 4186, 4186/1, 4188, 4188/1, 4189, 4189/1, 4190, 4191, 4192, 4192/1, 4193/1, 4193/2, 4194, 4194/2, 4196/2 und 4197/2) sind im Flächennutzungsplan als Mischfläche dargestellt und somit im Einzelfall wohl als faktisches Mischgebiet anzusehen.
Mit Hilfe des Bebauungsplans soll die städtebauliche Ordnung in Bezug auf Vergnügungsstätten in den jeweiligen Bereichen umgesetzt werden.
Veränderungssperre für das Gebiet "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl"
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 11.12.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens "Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl" hat der Ausschuss für Technik und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:
S a t z u n g
über die Veränderungssperre für das Gebiet
„Anpassung der Festsetzungen über Vergnügungsstätten im Bereich Deizisauer Straße 4 bis 22 + Aicher Brühl“
Aufgrund von § 14 bis 18 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 581, ber. 698), zuletzt geändert am 07.02.2023 (GBL. S. 26, 42), hat der Ausschuss für Technik und Umwelt der Gemeinde Denkendorf folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: