Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, sind berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
Es können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Welche Leistungen gibt es?
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören
- Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten unter bestimmten Voraussetzungen
- ergänzende angemessene Lernförderung
- Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?
Übernommen werden die von der Schule oder Kindertageseinrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
Was gehört zum Schulbedarf?
Dazu gehören die Anschaffungen wie Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte). Schülerinnen und Schüler erhalten den Schulbedarf jeweils zum 1. August 100,00 Euro und zum 1. Februar 50 Euro.
Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Was bedeutet Lernförderung?
Kinder brauchen manchmal vorübergehend Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen um bestehende Lerndefizite zu beheben und die wesentlichen Lernziele zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt die Kosten für das Mittagessen?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder Kita bekommen, so dass der Familie keine Zusatzkosten entstehen.
Wer ist Schüler?
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von bis zu 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- es wird ein Gutschein ausgestellt oder
- die Leistungen werden vom zuständigen Leistungsträger zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen sind gut aufzubewahren, da diese gegebenenfalls als Nachweise bzw. zur Konkretisierung Ihres Antrages vorzulegen sind.
Antrag stellen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind für jedes Kind einzeln zu beantragen. Der Antrag kann per Post an den zuständigen Leistungsträger gesandt werden.
Wer Leistungen vom Jobcenter erhält, muss nur Lernförderung einzeln beantragen, alle anderen Leistungen sind seit 01.08.2019 vom Grundantrag umfasst.
Empfänger von Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten Antragsformulare beim Bürgermeisteramt und können die Anträge auch beim Bürgermeisteramt zur Weiterleitung an das Kreissozialamt abgeben.
Leistungen werden nicht für die Zeiten vor der Antragstellung erbracht, d.h. der Antrag muss frühzeitig gestellt werden z.B. drei Wochen vor der Klassenfahrt.
Wird dem Antrag stattgegeben erhält der Antragssteller einen Bewilligungsbescheid mit Gutschein für den Zeitraum des Bewilligungszeitraums. Das Kind legt diesen Gutschein beim Anbieter vor; dieser rechnet die Kosten mit dem zuständigen Leistungsträger ab.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in den Flyern:
- Schulausflüge
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Die Flyer erhalten Sie beim Rathaus.