Tageseltern: Individuelle und flexible Kinderbetreuung
Als ergänzendes und anschließendes gesetzlich anerkanntes Betreuungsangebot für Kleinkinder, Kindergartenkinder und Schüler gibt es in Denkendorf viele qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter für Kinder von 0 bis 14 Jahren.
Besonders für jüngere Kinder unter 3 Jahren ist das familiäre Umfeld und die Bindung an eine konstante Bezugsperson neben der Flexibilität ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für die Betreuung durch Tagespflegepersonen. Eltern sind aus beruflichen Gründen zunehmend auf Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten der Kindergärten, Kindertagesstätten und der Kernzeit an Schulen angewiesen. Gerade für Alleinerziehende oder Eltern, die am Abend oder am Wochenende arbeiten, ist die flexible Betreuungsmöglichkeit wichtig. Die Tagespflege wird einkommensunabhängig bezuschusst. Der Betreuungsumfang wird zwischen Eltern und den Tagespflegepersonen festgelegt. Das Kreisjugendamt übernimmt den Großteil der Vergütung. Eltern zahlen einen Kostenbeitrag – wie in den Kindertagesstätten und Kindergarten; dieser ist nach Anzahl der in der Familie lebenden Kinder gestaffelt. Die Tagespflegeperson erhält vom Landkreis 7,50 Euro pro Betreuungsstunde. Als selbständig Tätige kann sie aber auch einen höheren Stundensatz mit den Eltern vereinbaren.
Die Gemeinde greift den Tagespflegepersonen unter die Arme und finanziert die Hälfte der Sozialabgaben, die andere Hälfte übernimmt der Landkreis. Der Qualifikationskurs zur Betreuungskraft mit bis zu 300 Unterrichtseinheiten basiert auf ein vom Deutschen Jugendinstitut in München entwickeltem Curriculum. Im Mittelpunkt stehen: rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, Kommunikation mit Eltern, Interkulturalität, Entwicklungsphasen des Kindes, Psychologie, Pädagogik, Gesundheit und Ernährung, Spiele, neue Medien oder der Umgang mit Konflikten. Darüber hinaus nehmen künftige Tageseltern für die Pflegeerlaubnis an einem Erste-Hilfe-Kurs teil und müssen ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Das jährliche Fortbildungsprogramm für die geprüften Tageseltern sieht weitere 15 Unterrichtseinheiten vor. Wenn Sie den Kurs bis Ende 2023 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 400 € vom Landkreis Esslingen.
Die pädagogischen Fachkräfte vom Tageselternverein beraten Interessierte in allen Fragen rund um die Kindertagespflege, vermitteln qualifizierte Betreuungspersonen und begleiten die Betreuungsverhältnisse. Auch an der Tätigkeit der Tagespflegepersonen Interessierte informieren sich beim Tageselternverein. Die für die Pflegeerlaubnis nötigen Qualifizierungskurse werden bei Bildungsträgern in der Region angeboten.
Kontakt und weitere Informationen
erhalten Sie auf der Homepage des LRA Esslingen:
sowie auf der Homepage des Tageselternverein Esslingen
Hier kommen Sie zum Flyer "Ich werde Kindertagespflegeperson" (PDF-Dokument, 2,73 MB, 13.12.2022)
Kindertagespflege für unter 3-jährige Kinder
Eltern, die ihre Kleinkinder im Alter bis zu drei Jahren von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, können beim Kreisjugendamt Esslingen einen Zuschuss beantragen. Das Kreisjugendamt erstattet die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegeperson und fordert von den Eltern einen Kostenbeitrag.
Seit dem 01.01.2023 ist die Gemeinde Denkendorf keine Modellkommune mehr, das bedeutet, dass die Gemeinde nur noch antragsentgegennehmende Stelle ist.
Die Tagespflegepersonen erhalten die Leistungen größtenteils vom Jugendamt Esslingen, dort werden die Anträge bearbeitet und die Geldleistungen direkt an die Tagespflegeperson ausbezahlt.
Vollständig ausgefüllte Anträge dürfen weiterhin bei der Gemeinde Denkendorf, Bürgerbüro, Zimmer E.01, Frau Stäbler abgegeben werden. Die Gemeinde leitet den Antrag dann an das Kreisjugendamt weiter.
Von der Gemeinde Denkendorf erhalten Tagespflegepersonen weiterhin freiwillige Förderungen. Dazu gehört die Übernahme der Kosten für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses, die Übernahme der Qualifizierungskurse zur Tagespflegeperson, die Kosten des 1. Hilfe-Kurses bei Erstantrag sowie die Übernahme der 2. Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Denkendorfer Kinder.
Seit Beginn des Jahres 2023 übernimmt die Gemeinde Denkendorf zusätzlich als freiwillige Förderung die Kosten von Krankheit, Urlaub oder Quarantäne für die Tagespflegeperson. Die Gemeinde gewährt die Geldleistung für maximal 25 Tage Urlaub und maximal 30 Tage Krankheit bei der Betreuung von Denkendorfer Kindern.
Anbei finden Sie den Antrag auf Förderleistungen der Kosten in der Kindertagespflege sowie den Antrag auf Erstattung bei Urlaub, Krankheit oder Quarantäne als beschreibbare PDF-Dateien oder zum Download:
als PDF-Dateien zum Download:
Antrag auf Förderleistungen der Kosten Kindertagespflege (PDF-Dokument, 612,35 KB, 19.12.2022)
Antrag auf Erstattung Urlaub, Krankheit oder Quarantäne (PDF-Dokument, 707,93 KB, 13.12.2022)
Finanzielle Hilfe für Eltern
Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt Esslingen) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebetrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.