Kindergärten
In Denkendorf gibt es insgesamt acht Kindergärten. Träger der Kindergartenarbeit sind der Evangelische Kleinkinderpflegeverein e.V. und die Katholische Kirchengemeinde.
Besuchen Sie die Homepage des Evangelischen Kleinkinderpflegevereins:
Evangelische Kindergärten
Leitung:
Evangelischer Kleinkinderpflegeverein, Pfarrer Dr. Rolf Noormann
Klosterhof 8
73770 Denkendorf
0711 3461160
Pädagogische Gesamtleitung
Christine Lehmann
Maierhof 5
0711 88283062
E-Mail schreiben
Albrecht-Bengel-Kindergarten
Albrecht-Bengel-Straße 2
73770 Denkendorf
0711 3464805
Klingenacker- Kindergarten
Kurze Straße 6
73770 Denkendorf
0711 3461124
Georg-Weber-Kindergarten
Heydstraße 11
73770 Denkendorf
0711 344212
Vogelsang-Kindergarten
Vogelsangstraße 30
73770 Denkendorf
0711 344883
Mühlhalden Kindergarten
Mühlhaldenstraße 28
73770 Denkendorf
0711 3466668
Kinderhaus "Lange Äcker"
Lenaustraße 8
73770 Denkendorf
0711 1205220
Kinderhaus Maierhof
Maierhof 5
73770 Denkendorf
0711 882830-60
Katholischer Kindergarten
Leitung:
Kath. Kirchengemeinde,
Pfarrer Alfred Kirsch
Schillerstraße 38
73770 Denkendorf
0711 3461176
Kath. Kindergarten St. Martin
Johannes-Kepler-Straße 3-5
73770 Denkendorf
0711 344517
Öffnungszeiten der Kindergärten
Albrecht-Bengel-Kindergarten
- Montag
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr - Dienstag + Mittwoch
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr (1 Waldtag pro Gruppe) - Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Klingenacker-Kindergarten
- Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Frühdienst (nur nach Anmeldung)
- Montag bis Freitag
ab 07:30 Uhr
Georg-Weber- Kindergarten
Regelgruppe
- Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr - Montag und Dienstag
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veränderte Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Vogelsang-Kindergarten (Integrierter Waldkindergarten)
- Montag + Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Dienstag + Mittwoch
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mühlhalden-Kindergarten
Veränderte Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Frühdienst (nur nach Anmeldung)
- Montag - Freitag
ab 07:00 Uhr
Ganztagesbetreuung (4 Tage)
- Montag - Donnerstag
07:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Freitag
07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ganztagesbetreuung (2 Tage)
- Montag - Donnerstag
07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
wahlweise an 2 Tagen, ansonsten VÖ - Freitag
07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Kinderhaus "Lange Äcker"
Regelgruppe
- Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
an 2 Nachmittagen (wahlweise Montag - Donnerstag)
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veränderte Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr oder
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Ganztagesbetreuung (4 Tage)
- Montag bis Donnerstag
07:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Freitag
07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Ganztagesbetreuung (2 Tage)
- Montag - Donnerstag
07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
wahlweise an 2 Tagen, ansonsten VÖ
Kinderhaus Maierhof
Ganztagesbetreuung (5 Tage)
- Montag bis Freitag
07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ganztagesbetreuung (3 Tage)
- 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr (3 Tage)
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr (2 Tage)
Kindergarten St. Martin
Veränderte Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Anmeldung für alle Kindergärten
Gemeindeverwaltung
Ordnungs- und Sozialwesen
Furtstraße 1
Zimmer E.02
73770 Denkendorf
0711 34168036
Weitere Unterlagen zur Anmeldung für einen Ganztagesbetreuungsplatz:
Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt nach dem Geburtsdatum des Kindes und ist abhängig von den Wohnbezirken, die in Absprache mit den Kindergartenträgern festgelegt wurden.
Grundsätzlich sollten Kinder zwischen dem 24. Lebensmonat bis zum spätestens 30. Lebensmonat angemeldet werden.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, nicht jedoch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Aufnahme erfolgt bei einer Regelbetreuung zu Beginn des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Bei der Sonderbetreuungsform "Ganztagesbetreuung" ist für die Aufnahme ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich, der die Berufstätigkeit und die Arbeitszeit ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bescheinigt. Diese Nachweise müssen vor der Aufnahme in einen Kindergarten und zu Beginn jeden Kindergartenjahres bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Bei der Zuteilung auf die Sonderbetreuungsangebote haben Kinder von alleinerziehenden, berufstätigen Elternteilen oder von Eltern, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, Vorrang gegenüber anderen Kindern.
Finanzielle Hilfe für Eltern
Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt Esslingen) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebetrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Kontakt
Maria Müller
Bürgeramt
Raum: E 02
0711 341680-36
0711 341680-66
E-Mail schreiben
Gebühren
Träger
Evangelischer Kleinkinderpflegeverein e. V.
Klosterhof 8
73770 Denkendorf
0711 3461160
Katholische Kirchengemeinde St. Johann Baptist
(für kath. Kinderkrippe)
Schillerstraße 38
73770 Denkendorf
0711 3461176